Anwalt für Strafrecht
Ein Strafverfahren sollte man nie auf die leichte Schulter nehmen, da es immermit erheblichen Auswirkungen für die Zukunft des Beschuldigten einhergeht. Sind Sie in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie bereits eine Vorladung zur Vernehmung eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten?
Ihr Wohnhaus oder Ihre Büroräume wurden durchsucht und alles beschlagnahmt? Auch, wenn bereits ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wurde oder Sie in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug sitzen – handeln Sie und melden Sie sich bei einem Anwalt für Strafrecht.
Für Ihre Strafverteidigung oder die Vermeidung eines Strafverfahrens benötigen Sie einen versierten Anwalt als Strafverteidiger.
Wir als Rechtsanwälte aus unserer Kanzlei in Aarau und Olten sind von Anfang an für Sie da und vertreten Sie in allen Verfahrensabschnitten – von der Abwendung von Untersuchungshaft, der Überprüfung von Strafbefehlen, Einsprachen gegen Strafbefehle, dem Untersuchungsverfahren, dem Ermittlungsverfahren und Strafverfahren (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision, strafprozessuale Beschwerden, Beschwerden ans Bundesgericht), bis zur Strafvollstreckung und Revisionsverfahren.