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SLP Notariat
in Olten

notarielle Dienstleistungen für Private und Unternehmen

Notar Olten

Notar & Rechtsanwalt RA Andrej Bolliger erarbeitet für Sie alle notariellen Dokumente und berät Sie transparent, effizient und umfassend in sämtlichen Rechtsbereichen. Unser Notar erledigt für Sie alle mit der Errichtung einer Urkunde oder einer Beglaubigung zusammenhängenden Formalitäten.

Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Eheverträgen und der Erbnachfolge, Testamente, Erbverträge, Nachfolgeregelungen bei Unternehmen, vollziehen Erbteilungen, führen Willensvollstreckungen aus und erstellen im Zusammenhang mit Immobilien die notwendigen Verträge.

Jede notarielle Angelegenheit ist anders, und die Anforderungen sind – je nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen – unterschiedlich.

SLP-Bolliger

Das Notariat SLP erbringt notarielle Dienstleistungen für Private und Unternehmen, insbesondere in den Bereichen:

Ehe- und Erbrecht

Errichtung von Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Erstellung von Inventaren, Beratung und Erstellen von Urkunden bei Nachfolgeregelungen von Privaten, Vollzug von Willensvollstreckungen und Erbschaftsverwaltungen, etc.

Immobiliarsachenrecht

Errichtung von Grundstückkaufverträgen, Kaufverträgen, Schenkungsverträgen, Vorverträgen, Begründung von Vor- Kauf- und Rückkaufsrechten, Schuldbriefen, Dienstbarkeiten, Stockwerkeigentum, etc. im Zusammenhang mit Liegenschaften in den Kantonen Aargau und Solothurn, Beratung und Errichtung von (Stockwerkeigentümer-) Reglementen, etc.

Beglaubigungen und Vollmachten

Vornahme von Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien, Errichtung von Generalvollmachten, Spezialvollmachten, etc.

Allgemeines Vertragsrecht

Errichtung von Bürgschaften, Konkubinatsverträgen, Darlehensverträgen, etc.

Private Vorsorge

Errichtung von Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen, Generalvollmachten, etc.

Gesellschafts- und Handelsrecht

Gesellschaftsgründungen, -auflösungen und Umstrukturierungen (AG, GmbH, etc.) sowie Kapitalerhöhungen, Beratung und Erstellen von Urkunden betr. Nachfolgeregelungen bei Unternehmen, Aktionärsbindungsverträge, etc.

notar slp kanzlei

Wozu benötigen Sie eine Beglaubigung?

Mit amtlichen Beglaubigungen wird beispielsweise die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Im Gegensatz zur öffentlichen Beurkundung wird bei Beglaubigungen kein Bezug zum Inhalt des Dokumentes genommen. Der Notar hat daher keine spezifischen Aufklärungs- oder Informationspflichten.

Unsere Notare beglaubigten Unterschriften, Kopien, Abschriften, Auszüge, Fotografien, etc. Weiter beglaubigen wir Ihnen die Übereinstimmung von Abschriften und Auszügen aus Originaldokumenten, die Identität von Personen auf Fotografien und nehmen die Sicherung des Datums auf einem uns vorgelegten Dokument vor.

Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen möchten, haben Sie persönlich bei uns vorbeizukommen. Sie müssen uns einen amtlichen Ausweis vorlegen. Wir akzeptieren Pass, Identitätskarte (ID) oder Ausländerausweis. Der Führerausweis genügt nicht.

Was kann notariell beglaubigt werden und wann ist sie notwendig und sinnvoll?

Eine Beglaubigung ist ein Nachweis für die Echtheit eines Dokumentes oder einer Unterschrift, welche in Gegenwart des Notars getätigt wird.

Es kann die Echtheit einer Signatur, eine Abschrift eines dem Notar vorliegenden Originals, also identischer Kopie, oder auch die Echtheit einer Beurkundung anhand von Unterschrift und Notarsiegel mit Ort und Datum bestätigt werden.

Aber auch die Identität einer Person kann beglaubigt oder bezeugt werden. Wir überprüfen hierfür zunächst anhand eines Ausweisdokumentes die Identität der anwesenden Person.

Weder eine Betreuungs- oder Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht müssen von Gesetzes wegen notariell beurkundet werden, allerdings können Sie dadurch jedoch sicherstellen, dass alle Institutionen, Behörden und Banken Ihren Willen ohne Einschränkungen akzeptieren müssen.

Befürchten Sie eine mögliche Anfechtung Ihres letzten Willens? Ein notariell aufgesetztes Testament hilft dabei, dies von vorneherein auszuschliessen.

Einen Termin beim Notar wird von Gesetzes wegen nur beim Verkauf von Immobilien vorgeschrieben.

Unter Privatpersonen oder auch potentiellen Geschäftspartnern und im Rechtsverkehr mit Behörden, besonders mit Grundbuch- und Handelsregisterämtern müssen Unterschriften auf Urkunden notariell beglaubigt werden.

Beglaubigungen von Unterschriften, Dokumenten, Übersetzungen und Kopien verleiht Dokumenten eine höhere Glaubwürdigkeit.

Speziell bei Zeugnissen ist sie häufig notwendig. Zwischenzeitlich verlangen viele Universitäten einen notariell bestätigten Echtheitsnachweis bei der Einschreibung.