Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht
Unsere Beratungstätigkeit im Bereich des Gesellschaftsrechts erbringen wir für kleinere Familienunternehmen genauso wie für kotierte Aktiengesellschaften sowie Vereine und Stiftungen. Firmengründungen gehören dabei ebenso zu unseren Dienstleistungen wie die laufende Unterstützung bei der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Corporate Governance & Compliance). Lassen Sie sich von einen erfahrenen Anwalt für Gesellschaftsrecht beraten.
Wir sind spezialisiert auf die Gestaltung und Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Teilhabern. Dazu gehören Aktionärbindungsverträge, Arbeitsverträge, Finanzierungsverträge usw. Zudem unterstützen wir unsere Klienten bei der Etablierung von effizienten Führungs- und Kontrollstrukturen.
Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, der Ausgestaltung der Statuten und bei der Festlegung des Inhalts von Aktionärsbindungsverträgen.
Wir gründen für Sie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Wir unterstützen den Verwaltungsrat beim gesellschaftsrechtlichen «Housekeeping» und stellen zusammen mit Ihnen sicher, dass alle gesellschaftsrechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Im Falle der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen.
Bei unüberbrückbaren Differenzen führen wir gesellschaftsrechtliche Prozesse, beispielsweise Anfechtungsprozesse und Prozesse zur aktienrechtlichen Verantwortlichkeit.