Rechtsanwalt für Erbrecht
Der Tod eines Angehörigen ist ein sehr emotionales und auch sehr schwierig zu verarbeitendes Ereignis. Die damit verbundenen Entscheidungen und Angelegenheiten sind häufig nicht einfach zu treffen. In dieser Phase können die sich stellenden rechtlichen Fragen sehr störend oder auch sehr komplex sein. Dazu kommt, dass man teils nicht die Kraft hat, um sich nebst der Trauer damit auseinander zu setzen. In diesem Moment kann es helfen, einen Anwalt für Erbrecht beizuziehen, der die erbrechtliche Angelegenheit gegenüber (Steuer-)Behörden und Dritten sachlich und professionell angeht.
Selbstredend stehen wir Ihnen auch bei Ihrer eigenen Nachlassplanung sowie -regelung gerne zur Verfügung. Es lohnt sich, sich schon früh mit der eigenen Nachlassplanung auseinander zu setzten und über sein Vermögen aktiv zu verfügen. So können Sie bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihre Tode passiert und wer (Ehegatten, Lebenspartner, Nachkommen, etc.) allenfalls in welcher Form begünstigt und abgesichert werden soll.
Erbrecht Schweiz
Der Schutz der Familie hat im geltenden Schweizerischen Recht nach wie vor Priorität: Das Vermögen soll vorab den direkten Nachkommen und Ehegatten des Erblassers oder der Erblasserin zugutekommen. So einfach dieses Grundprinzip auch klingen mag, so schwierig ist oftmals die Umsetzung in der Praxis. Scheidungen, Zweitehen, Stiefkinder, aussereheliche Kinder oder eingetragene Partnerschaften sind zu berücksichtigen und erschweren es oftmals, eine dem Willen des Erblassers entsprechende, gerechte und gesetzeskonforme Lösung zu finden. Dazu sind steuerliche und/oder rechtliche Aspekte, mögliche Zugriffe des Staates bei längerer Pflegebedürftigkeit, etc. zu beachten.